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Anna Maria Kleinhuis

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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für unsere Seminare, Aus- und Fortbildungen

1. Kündigung
1.1. Hat sich ein Teilnehmer verbindlich für ein Seminar angemeldet und sollte dann aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein, dasselbe zu besuchen, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 30.- € an, wenn sie mindestens 30 Tage vor Seminarbeginn dem Veranstalter schriftlich mitgeteilt wird. In diesem Fall werden bereits eingezahlte Teilnahmegebühren dem Teilnehmer unverzinst erstattet. Wenn seine Absage zwischen 30 bis einschließlich 8 Tage vor Seminarbeginn dem Veranstalter schriftlich mitgeteilt wird, verpflichtet sich der Teilnehmer dem/ den Unterrichtenden, eine Ersatzperson zu stellen. Ansonsten ist die Teilnahmegebühr im vollen Umfang zu entrichten. Bei der Berechnung der vorstehenden Fristen wird der Tag des Seminarbeginns nicht mitgezählt. Dem Teilnehmer bleibt es nachgelassen, den Nachweis zu führen, dass dem Veranstalter durch die Absage kein Schaden oder ein Schaden in geringerem Umfang entstanden ist.
1.2. Das Angebot, ein Seminar mit einer Live-Übersetzung in eine andere Sprache abzuhalten, ist eine freiwillige Zusatzleistung. Ein Anspruch auf eine solche Live-Übersetzung besteht nicht. Im Falle eines kurzfristigen Ausfalls des Übersetzers wird sich der Veranstalter gleichwohl bemühen, einen Ersatz zu stellen. Ein solcher Ausfall ist jedoch kein Kündigungsgrund für den Teilnehmer.
1.3. Der Veranstalter ist berechtigt, ohne eine Einhaltung einer Frist den Vertrag zu kündigen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere:
• Der Teilnehmer beeinträchtigt nachhaltig den Unterrichtsverlauf.
• Der Teilnehmer handelt nachhaltig den Anweisungen des Trainers oder Ausbildungsleiters zuwider.
• Der Teilnehmer gefährdet die Gesundheit des Trainers oder anderer Studenten.
• Audio- oder Videoaufzeichnungen werden ohne Genehmigung erstellt, verwendet, vervielfältigt oder in sonstiger Weise in den Verkehr gebracht.
• Im Falle der fristlosen Kündigung hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr.
1.4. Der Veranstalter behält sich vor, Kurse bis spätestens 10 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Der Veranstalter teilt die Kursabsage unverzüglich mit und bietet gleichzeitig einen Alternativtermin bzw. einen Alternativkurs an. Ersatzlose Absagen, auch kurzfristige, aus unvorhersehbaren Gründen/höhere Gewalt sind ebenfalls möglich. Für den Fall der Absage durch den Veranstalter werden bereits gezahlte Kursgebühren zinslos erstattet. Weitergehende Ansprüche gegenüber den Veranstalter bestehen bei einer solchen Absage nicht.

2. Anerkennung der Copyrights des Unterrichtsmaterials
2.1. Durch die Anmeldung zu einem Seminar erklärt der Teilnehmer sein ausdrückliches Einverständnis zu der Fertigung von Foto, -Film- und Audioaufzeichnungen des Seminars, mithin auch zu allen Bild- und Tonaufnahmen, die seine Person und seine Stimme betreffen. Sollte der Teilnehmer dies nicht wünschen, hat er der Vornahme dieser Aufzeichnungen vor oder bei der Anmeldung zum Seminar ausdrücklich zu widersprechen. Die Rechte für aufgezeichnete Materialien (©) liegen bei bei dem/ den jeweiligen Unterrichtenden und die Rechte an den Aufnahmen selbst liegen bei der Person, die die Aufnahmen getätigt und/ oder editiert hat.
2.2. Sollte sich ein Teilnehmer zu einem Späteren Zeitpunkt dafür entscheiden, dass er nicht mehr auf / in dem aufgezeichneten Material erscheinen möchte, kann seine Person bzw. seine Stimme von den Aufzeichnungen entfernt werden, die Kosten dafür werden dem Teilnehmer vorab in Rechnung gestellt.
2.3. Sollten (Bild- oder Ton-) Aufzeichnungen des Seminars erworben werden, ist der Teilnehmer ebenfalls dafür verantwortlich, dass diese ausschließlich innerhalb des professionellen Rahmens unter Wahrung der therapeutischen Schweigepflicht und der Anonymität der gezeigten Personen verwendet werden. Dem Teilnehmer ist es nicht erlaubt, weitere Kopien anzufertigen bzw. weiterzugeben oder Transkripte der Aufnahmen zum Zwecke der Veröffentlichung oder zu jedem anderen Zweck herzustellen ohne die ausdrückliche schriftliche Einwilligung von Patricio Simon und dem/den jeweiligen Unterrichtenden des Seminars.
2.4. Die Lernmaterialien und Lehrgangsunterlagen sind Eigentum des Veranstalters. Er besitzt hieran auch das umfängliche Urheberrecht. Jede über die eigene private Nutzung hinaus gehende Benutzung, jede teilweise oder vollständige Vervielfältigung, Verarbeitung oder sonstige Nutzung oder Verwendung dieser Materialien ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters ausdrücklich untersagt. Dies gilt auch für Bild- und/oder Ton-Aufzeichnungen des Seminars.

3. Mindestteilnehmerzahl und Ausfall des Unterrichtenden
Für unsere Seminare gelten unterschiedliche Mindestteilnehmerzahlen, die in der Ausschreibung des Seminars genannt werden bzw. die Sie bei Anmeldung erfragen können. Wird die Mindestteilnehmerzahl für ein Seminar nicht erreicht, so findet das Seminar nicht statt. Bereits eingezahlte Teilnahmegebühren werden dem Teilnehmer in einem solchen Fall unverzinst erstattet. Weitere Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht. Gleiches gilt bei Ausfall des Unterrichtenden ohne Verschulden des Veranstalters.

4. Haftung
4.1. Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wobei die Haftung in diesem Falle beschränkt ist auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Der Teilnehmer nimmt an den Kursen auf eigene Gefahr teil. Er willigt in die ausbildungs-/ fortbildungs-/ seminarbedingte Berührung seines Körpers durch den Seminarleiter ein. Die Haftung des Veranstalters ist insbesondere ausgeschlossen, wenn Schäden auf falschen Angaben im Anmeldefragebogen für ein Seminar/ bei der Anmeldung beruhen.
4.2. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die berufliche Anwendbarkeit und Verwertbarkeit der Unterrichtsinhalte.
4.3. Falls das Seminar in Englischer Sprache Unterrichtet wird, so haftet der Veranstalter nicht für die Beeinträchtigung oder Vereitelung des Ausbildungszieles durch Schwierigkeiten des Teilnehmers bei der Beherrschung der englischen Sprache.

5. Sonstige Bestimmungen
5.1. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so behalten die übrigen Punkte trotzdem ihre Wirksamkeit.
5.2. Sämtliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Das betrifft auch Abreden zur Änderung des Schriftformerfordernisses.

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